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Nachschuss-Aufforderung

Die geeigneten und/oder vertraglich vereinbarten Massnahmen bei einer Wertverminderung werden unter dem Oberbegriff „Nachschuss-Aufforderung“ geführt.

Im Detail sind dies die

  • Aufforderung zur Kreditnachdeckung (margin call)
  • Aufforderung zur Krediteindeckung (teilweise Kreditrückzahlung).

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