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Arten

Die Pfandvertragsparteien sehen meistens zwei Arten von Pfandverwertungen vor:

  • Zwangsvollstreckung
  • Pfandverwertung ohne Beiziehung der Zwangsvollstreckungsorgane durch freihändige Verwertung (sog. Privatverwertung).

Regelmässig sehen die Pfandverträge die freie Wahl der Verwertungsart durch die Bank vor.

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