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Bankenombudsman

Der Weg zur Geltendmachung seiner unzulässigen Pfandverwertung führt in der Regel über den Bankenombudsman.

Es ist dem Bankkunden diese Zwischenstufe aus folgenden Gründen zu empfehlen:

  • In der Regel wird die Bank erstmals bei dieser Stelle eine vollständige und detaillierte Stellungnahme ihrer Sicht der Dinge abgeben.
  • (Gratis-)Beurteilung durch eine Fachperson.
  • Ev. Möglichkeit zur Einigung

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