Wertpapiere sind keine statischen Sicherheiten und damit Wertschwankungen unterworfen.
Um Wertschwankungen deckungsmässig aufzufangen, erfolgt die Kreditgewährung stets im Rahmen eines gewissen „Deckungsüberschusses“.
Die Belehnungssätze bestimmen sich nach den
- einschlägigen rechtlichen Grundlagen (BankG und BankVo)
- Weisungen der Aufsicht
- bankinternen Belehnungsrichtlinien.