Rechte der Bank
Kommt der Kreditnehmer der von der Bank verlangten Kreditnachdeckung (innert Frist) nicht nach, so kann die Bank
- den Nachdeckungsanspruch gerichtlich durchsetzen oder
- direkt die verpfändeten Wertpapiere verwerten.
Erfüllungsanspruch oder Freihandverkauf
Kredit- und Pfandverträge wie auch die Allgemeinen Bankbedingungen (AGB) enthalten in der Regel explizit das Recht der Bank zur freihändigen Verwertung bestehender Kreditsicherheiten als Sanktion der Nichterfüllung von kreditschuldnerischen Pflichten.
Freihandverkauf als Usanz
Aus Gründen der Zweckmässigkeit und der Schadensbegrenzung, insbesondere in Zeiten fallender Börsenkurse, machen die Banken in der Regel vom Freihandverkaufs-Recht Gebrauch.