Die geeigneten und/oder vertraglich vereinbarten Massnahmen bei einer Wertverminderung werden unter dem Oberbegriff „Nachschuss-Aufforderung“ geführt.
Im Detail sind dies die
- Aufforderung zur Kreditnachdeckung (margin call)
- Aufforderung zur Krediteindeckung (teilweise Kreditrückzahlung).
Weiterführende Informationen
- Lombardkredit und Nachschuss-Aufforderung | law-news.ch